Die Hintergründe der schweizerischen Sonderposition bezüglich der Steuerhinterziehung
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Die Schweizer haben eine besondere Beziehung zu Steuern. Die Schweizer Eidgenossenschaft hat ihren Ursprung im Bundesschluss von 1291, der als Folge der Weigerung, die exorbitant hohen Steuern des Kaisers von Habsburg zu zahlen, stattfand. Auch dem englischen Parlament und der amerikanischen Unabhängigkeit liegt in gewissem Maße die britische Steuergier zu Grunde.

Eine weitere Eigenheit ist, dass Steuern in der Schweiz durch eine Volksabstimmung zu Stande kommen. Das bedeutet, dass die eidgenössische und kantonalen Regierungen nicht dieselbe unmäßige Macht in Steuerangelegenheiten besitzen, die andere Länder sich oft zugeeignet haben. Die Schweizer sind der Ansicht, dass der Steuerzahler selbst seine Verantwortlichkeiten übernehmen muss: Das System basiert auf dem Feststellungsprinzip für die Steuerzahler.

Auf den zweiten Blick ist dieses System gar nicht so seltsam, denn Interpol (International Criminal Police Organization) behandelt Fälle in derselben Weise und greift nur bei Betrug ein.

Auch das Prinzip der Gleichheit vor dem Gesetz verstärkt die schweizerische Position. Ein Gesetz darf einen ausländischen Staatsbürger nicht mehr benachteiligen als einen schweizerischen Staatsbürger, wenn nicht ausdrücklich anders angegeben. Keine einzige kantonale Steuerbehörde hat das Recht, Informationen von einer Bank in der Schweiz zu verlangen, warum sollte man dann akzeptieren, dass beispielsweise eine französische Steuerbehörde Informationen von einer Schweizer Bank verlangt?


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