Was geschieht mit meinem Schweizer Bankkonto, wenn ich sterbe?
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Im Falle Ihres Ablebens gehört Ihr Konto Ihren Erben. Sie können jedoch ein paar Maßnahmen treffen, die eine schnelle und effiziente Erbverteilung zu gewährleisten.

Das Problem ist, dass Ihr Schweizer Bankier nichts vo Ihrem Tod weiß, wenn Sie nicht gerade berühmt sind und bei CNN darüber berichtet wird. Er merkt nur, dass Sie sich nicht mehr melden. nach einiger Zeit wird er sich fragen, was mit Ihnen passiert ist und versuchen, Kontakt mit Ihnen aufzunehmen. Wenn er Sie nicht erreichen kann, hat er ein Problem. Er kann entweder aktiv nach Ihnen suchen, wobei er möglicherweise die Geheimhaltung Ihres Kontos gefährdet, oder warten, bis Sie Kontakt aufnehmen, mit dem Risiko, dass Sie verstorben sind und Ihre Erben nichts von Ihrem Konto wissen. Für dieses Dilemma gibt es keine zufriedenstellende Lösung.

Die Bank ist gesetzlich dazu verpflichtet, nach maximal 10 Jahren zu versuchen, Sie ausfindig zu machen. Ab diesem Zeitpunkt wird Ihr Konto als nachrichtenloses Konto betrachtet. Wenn sich nicht feststellen lässt, was mit Ihnen geschehen ist, oder die Bank feststellt, dass Sie verstorben sind, aber Ihre Erben nicht kennt, meldet sie Ihr Konto beim Schweizer Ombudsman.

Für eine schnelle und problemlose Übertragung Ihres Schweizer Kontos auf Ihre Erben, ist es wichtig, dass diese zum Zeitpunkt Ihres Todes wissen, dass das Konto existiert und wo es sich befindet. In der Schweiz zahlen Nichtansässige keine Erbschaftssteuer. Ihre Erben sind dazu gehalten, die Vermögenswerte den Steuerbehörden ihres Landes zu melden.

Mit den folgenden Maßnahmen können Sie gewährleisten, dass Ihre Erben schnell über Ihr Erbe verfügen können:

  • Lassen Sie Ihren Bankier bei einem Adresswechsel oder einer neuen Telefonnummer wissen, wie er Sie erreichen kann.
  • Geben Sie Ihrem Bankier die Daten einer anderen Person (z. B. Ihre Schwester), bei der er sich über Sie informieren kann, wenn er eine bestimmte Zeit lang nichts von Ihnen hört. Bei manchen Banken gibt es dafür spezielle Formulare, andernfalls können Sie der anderen Person eine Bevollmächtigung erteilen. Eine Alternative zur Bevollmächtigung ist die Eröffnung eines gemeinsamen Kontos, aber nur, wenn Sie Ihrem Kontomitinhaber vollkommen vertrauen, da er sowohl vor als nach Ihrem Tod uneingeschränkt über Ihr Konto verfügen kann.
  • Informieren Sie einen Ihrer Erben (z. B. Ihren ältesten Sohn) über das Konto und wo es sich befindet.
  • Sie können auch einen Brief anfertigen, der erst nach Ihrem Tod geöffnet werden darf, in dem ein Erbe darum gebeten wird, sich mit Ihrem Bankier in Verbindung zu setzen, damit das Geld auf Ihre Erben verteilt werden kann.

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