Die Folgen einer Verletzung des Schweizer Bankgeheimnisses
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Jede Verletzung des Berufsgeheimnisses in der Finanzindustrie - ob vorsätzlich oder nicht - ist nach dem Strafrecht strafbar. Infolgedessen kann ein Schweizer Bankier, der Angaben über einen Kunden ohne dessen Einwilligung offenlegt, mit bis zu sechs Monaten Gefängnis bestraft werden und mit einer Buße von bis zu 50.000 Schweizer Franken, da eine Doppelbestrafung möglich ist.

Sobald ein Verstoß bekannt wird, leitet der Schweizer Staatsanwalt automatisch ein Strafverfahren ein. Diese Situation unterscheidet sich also von einer Verletzung des Berufsgeheimnisses durch einen Rechtsanwalt oder Arzt, da in diesen Fällen der Geschädigte eine Klage einreichen muss.

Zusätzlich zur Kriminalstrafe kann der geschädigte Kunde eine Zivilverfahren anstrengen und die Bank auf Schadenersatz verklagen.

Dies alles bewirkt, dass die Banken jede erforderliche Maßnahme zur Vorbeugung gegen eine Verletzung des Bankgeheimnisses treffen und dass derartige Vorfälle in der Schweiz praktisch nicht vorkommen.


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