Internationale Zusammenarbeit im Bereich der Steuerhinterziehung
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Die Differenzierung zwischen Steuerhinterziehung und Steuerbetrug hat direkte Folgen für die justizielle Zusammenarbeit, da die Schweiz in Strafverfahren nur dann Amtshilfe leistet, wenn das ausländische Verfahren sich auf ein Delikt bezieht, das auch in der Schweiz als Straftat betrachtet wird (Prinzip der Doppelverfolgung). Bei Steuerbetrug ist dies der Fall. Das Bankgeheimnis wird aufgehoben und die Untersuchung kann ungehindert zum Abschluss gebracht werden. Nach Schweizer Recht findet bei Steuerdelikten jedoch keine Auslieferung statt.

Auf der anderen Seite handelt es sich bei der Steuerhinterziehung um ein Verwaltungsdelikt ohne strafrechtliche Folgen. Die Weigerung der Schweiz, bei Steuerhinterziehung Amtshilfe zu leisten basiert auf den Eigenheiten des schweizerischen Rechtssystems. Nach dem Prinzip der Gleichbehandlung werden ausländische und Schweizer Staatsangehörige gleich behandelt und genießen gleichermaßen die Vorteile der im schweizerischen Recht festgelegten Unterscheidung.


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