| Beglaubigung Home > Häufig gestellte Fragen > Vor der Antragstellung > Eröffnung per Post > Per Post > Beglaubigung Wenn Sie ein Schweizer Bankkonto per Post eröffnen, bekommt die Bank Ihren Pass nie im Original zu Gesicht. Die Bank muss kontrollieren, ob die Kopie Ihres Passes stimmt. Jede Bank hat ihre eigene Methode entwickelt, um zu bestimmen, ob eine Passkopie zum Eröffnen eines Kontos akzeptiert werden kann. Manche Banken akzeptieren Passkopien mit einer Beglaubigung (Legalisierung, Echtheitsbestätigung) von einem Notar, aber andere fordern, dass die Kopie mit einer Apostille versehen ist, usw. Wir schicken Ihnen zusammen mit den Unterlagen zur Eröffnung des von Ihnen beantragten Kontos genaue Anweisungen für die Beglaubigung der Passkopie in Ihrem Land. |
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