Wird das Schweizer Bankgeheimnis bei Steuerhinterziehung gelüftet?
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Nein, wenn Sie Einkommen oder Vermögenswerte nicht bei Ihrer Steuerbehörde melden, wird das in der Schweiz nicht als Straftat betrachtet. Im schweizerischen Recht heißt dies Steuerhinterziehung - im Gegensatz zum Begriff des Steuerbetrugs, der Urkundenfälschung impliziert, - und ist kein ausreichender Grund zur Aufhebung des Bankgeheimnisses, auch nicht auf Gesuch einer ausländischen Behörde.


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